Versand von schweren Geräten

Hier kann man eine kurze Fragen an den HCM stellen.
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Stefan72
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Versand von schweren Geräten

Beitrag von Stefan72 » Mittwoch 16. September 2020, 21:40

Grüß Euch,

Wer kennt denn gute und „günstige“ Versandfirmen für schwere oder große HiFi Geräte?

Oft ist die Grenze ja bei 31,5 oder 40 Kg. Was aber bei 45 Kg oder mehr? Auch sollte es möglich sein, die Versicherung auf den Warenwert erhöhen zu können.

Gruß Stefan

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wolfmunich
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Re: Versand von schweren Geräten

Beitrag von wolfmunich » Mittwoch 16. September 2020, 22:17

Schwere und teure AV-Komponenten würde ich immer per UPS versenden, wenn ich die Gefahr zu tragen hätte.
Gruß

Wolfgang

Movie_Junkie2015
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Re: Versand von schweren Geräten

Beitrag von Movie_Junkie2015 » Samstag 19. September 2020, 20:05

Hab zuletzt mit schickfix.com Palettenware versenden lassen. Klappt gut, ist hoch versichert,am braucht eben nur ne Palette, aber da sollte man ja dran kommen. Muss ja keine Europalette sein, ne einmal Palette aus'm Baumarkt abgeluxt und fertig.

Ups hat doch bei Paketen meine ich ein Limit bei 30 kg, dazu finde ich ups einfach nur noch teuer und kompliziert als Privatversender.
JVC DLA-N5B, Xodiac Akustik masked 135", Denon AVR-X4400H als Vorstufe, Behringer DCX2496, Sony X800M2, Tempest Front + Tempest Sub 4x4 DBA, 4x Canton GLE410.2 Surround rear + back, 4x Canton PRO XL.3 Atmos

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barclay66
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Re: Versand von schweren Geräten

Beitrag von barclay66 » Dienstag 22. September 2020, 09:31

Hi,

Iloxx soll auch recht gut sein. Die bieten derzeit z.B. 50Kg im Inland für unter 60€ an. Höherversicherung ist als Zusatzleistung verfügbar.

Stefan72
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Re: Versand von schweren Geräten

Beitrag von Stefan72 » Freitag 16. Oktober 2020, 19:46

Hab jetzt mal mit GLS versendet, habe das Paket direkt in den Shop gebracht und nicht abholen lassen. War sehr günstig und ist bis 40 Kg möglich. Paket ist gut angekommen, also alles gut.

Mal sehen, was ich bei schwereren Paketen mache.

Übrigens noch ein Auszug zum Thema Gefahrenübergang bei Privatverkauf. Ich glaub, daß ist nicht jedem bewusst.

Siehe bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 447:

Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

So steht es bei eBay:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

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